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Uli Erstellt am: 01.08.2005 17:14 Uhr   Titel: Gema-Gebühren
Hallo Leute,

hat jemand von Euch Erfahrung mit der Berechnung von Gema-Gebühren für Coverversionen auf einer eigenen CD? Aus dem Gema-Berechnungssatz werde ich nicht schlau. Konkret geht es bei uns um eine Auflage von 500 Stück, Endpreis 10 Euro, 9 eigene Songs und 1 Covervrsion.

Grüße,

Uli

Janny Erstellt am: 23.08.2005 09:33 Uhr   Titel: [RE] Gema-Gebühren bei Coverversion auf CD
Hi !
Gema ist schon kompliziert...
Normalerweise wird bei einer Cd mit Max 16 Stücken (alle Covers) eine Gebühr vom 10% des NETTO-Verkaufspreise fällig. Promotion CD´s (z.B. Werbe CD´s für Veranstalter) werden mit dem Mindessatz (0,62€ pro Stk) berechnet.
Tipp von mir: Gebt den wirklichen Verkaufspreis bei der Gema an (und nicht einen billigeren um Kosten zu sparen) es sind zzt. im bereich Karlsruhe Gema Kontrollen unterwegs..

cu Janny


  
Dee Erstellt am: 12.09.2005 10:04 Uhr   Titel: [RE] Gema-Gebühren bei Coverversion auf CD
Hi!

Eine Frage hätte ich hierzu auch...
Und wenn man ne CD mit ausschliesslich Coverversionen als Promo benutzt und diese nicht verkauft sondern nur verschenkt?


der schlingel Erstellt am: 17.10.2005 13:22 Uhr   Titel: [RE] Gema-Gebühren bei Coverversion auf
es gaebe da auch die (halb-legale...) moeglichkeit, die auflage zu "splitten", d.h. z.b. 100 stueck als zum verkauf bestimmte (und damit teurere) anzumelden, und 400 als promo (=billiger).

wie bitte wollen die "gema-kontrolleure" denn rausbekommen, wieviele cds wo verkauft werden? :-)

Heinz Reinlein, bandsinkarlsruhe.de Erstellt am: 20.10.2005 22:15 Uhr   Titel: [RE] Gema-Gebühren bei Coverversion auf CD
Zur Zeit überschwemmen Horrormeldungen die Musikszene. Für Demosongs, die im Internet angeboten werden, sollen Bands hohe Strafen zahlen.
"Doch es gibt keinen Grund zur Aufregung: Die E-Mail ist nicht viel mehr als ein schlechter Scherz. „Die GEMA hat bisher noch von keinem GEMA-Mitglied eine 'Strafe in Höhe von 25.000 Euro' eingefordert“, versichert GEMA-Direktor Ernst Hecht gegenüber der netzwelt." (Zitat aus www.netzwelt.de)
Auf der Suche ist man allerdings nach kommerziellen Anbietern, die ohne Lizenz arbeiten.
Auf direkte Anfrage bei der GEMA hat eine mir befreundete Sängerin folgende Auskunft eingeholt.
Für Coversongs sind 100 € im Jahr zu zahlen. Erlaubt sind 5 Songs a fünf Minuten. Die Songs dürfen nicht downloadbar sein, müssen also im Streaming Verfahren angeboten werden. Für Downsloads sind 25 Cent pro Download fällig. Aus nicht sicherer Quelle ist zu erfahren, dass die GEMA zunächst abmahnt,was die Chance ließe, die Titel aus dem Netz zu nehmen.
Meine Meinung dazu ist, dass Cover Musiker, die stark zur Verbreitung des Internet beigetragen haben und zusätzlich mit ihren Covers die Originaltitel bekannt machen nicht kriminalisiert werden dürfen. Eine Angebot von zwei, drei Songs um auf den Sound einer Band aufmerksam zu machen, darf nicht strafbar sein.



Jörg Endisch Erstellt am: 09.11.2005 12:32 Uhr   Titel: [RE] Gema-Gebühren
ich habe mich bei der Gema erkundigt. es gibt für sog. Coverbands einen speziellen Tarif für die Präsentation von Songs im Internet. (siehe http://www.gema.de/kunden/industrie/internet/coverbands.shtml#4 )

Die Songs dürfen nicht "download"-bar sein, d.h. man muss irgendein "streaming" format wählen. Die Seite darf keinen gewerblichen Aspekt haben, da sonst ein anderer (teurer) Tarif gilt, d.h. es darf z.B. die CD nicht per Email bestellbar dargestellt sein, es muss eine klare Abgrenzung gegen sog. "Mailorder" per Internet vorhanden sein.

Es muss eine Meldung der Titel an die Gema über ein Formular erfolgen (s.o.), 50% der Songs dürfen im Jahr ausgetauscht werden.

Alles in allem doch durchschaubar, aber für Bands ohne großes Management nicht unbedingt hilfreich.

Jörg Endisch Erstellt am: 16.11.2005 21:54 Uhr   Titel: [RE] Gema-Gebühren
Meine letzte Antwort ist irgendwie ganz ans Ende dieses Betreigs gerutscht??! Da hatte ich über einige Erfahrung mit einer GEMA Auskunft berichtet. In vielen Beiträgen im Netz sehe ich, dass die GEMA nur widerwillig AUskunft dazu gibt und offensichtlich auch nur mit Hinweisen auf die Tarife. Technische Auskünfte sind wohl gar nicht drin. Naja.

Wenn man sich nun zu einer Meldung und Präsentation gemäß GEMA Tarif für Coverbands durchgerungen hat, geht es erst los. Wie stelle ich denn nun eine Hörprobe so auf meine Seite, dass sie "nicht downloadbar" ist?

Eine Flashdatei (.swf) und -Anwendung bringt man einigermaßen hin und ein download über die rechte Maustaste oder andere "einfache" Mittel ist nicht offensichtlich. Aber ein Blick in den Quelltext verät den Namen und Standort der swf-Datei, die dann leicht herunterzuladen ist.

Ähnliches gilt für .asx oder .wmx Dateien.

Mein Provider bietet einen rstp-Server für real-audio an, da sieht es etwas besser aus, aber ganz genau ist es auch nicht klar. real-audio ist dafür auch nicht weit verbreitet und den kostenlose player mit 12 MB lädt sich nicht gerne jeder user runter.

Also alles in allem nicht einfach zu realisieren.

Aber was heißt denn nun genau "nicht downloadbar" im Sinne der GEMA?



Petition an den Bundestag Erstellt am: 02.10.2008 15:26 Uhr   Titel: [RE] Gema-Gebühren
Liebe Musikanten und Komponisten,
liebe Kabarettisten und Schauspieler,
liebe Veranstalter,


seit 11 Jahren betreibe ich nun die Sonthofer Kultur-Werkstatt und seit 11 Jahren kenne ich die GEMA als ein „Reizthema“ gleichermaßen für Veranstalter und Künstler. Zahlreiche Gespräche mit Künstlern aus der ganzen BRD und den benachbarten EU-Ländern zeigen, dass der „Leidensdruck“ zunimmt. Für alle Kleinveranstalter werden die GEMA-Gebühren zu einer echten Existenzbedrohung.
Von Künstlern, auch von jenen, die Mitglied bei der GEMA sind, kenne ich kaum einen, der uneingeschränktes Vertrauen in die Arbeit der GEMA hat.

Grund genug, die GEMA endlich öffentlich zu hinterfragen!


Bevor ich näher auf die Problematik eingehe, möchte ich in aller Deutlichkeit feststellen, dass es nicht darum geht, die Daseinsberechtigung der GEMA in Zweifel zu stellen. Es steht außer Frage, dass geistiges Gut einen hohen Wert darstellt und dass es eine wichtige Aufgabe ist, die Urheberrechte des Einzelnen zu schützen.

Das heißt, der Künstler soll auch die Früchte ernten die er säht und um bei dieser bildhaften Sprache zu bleiben – Jeder Landwirt weiß, wenn er seinen Boden zu sehr auslaugt, werden die Ernten mit der Zeit ausbleiben, weil der Boden „nichts mehr hergibt“.


Aus Sicht der Veranstalter und ich spreche hier als „Kleinveranstalter“, der sich redlich bemüht diese Bühne für Künstler aller Genres und für den künstlerischen Nachwuchs als „Sprungbrett“ zu erhalten, werde ich nachfolgend einige Fakten aus meiner Erfahrung erläutern, die zu einem unakzeptablen „Missverhältnis“ führen.


Abrechnungsmodus für eine musikalische Veranstaltung:


Raumgröße – in unserem Falle 100 qm
GEMA-geschützte Werke
Höhe der Eintrittsgelder


…und hier zwei Abrechnungsbeispiele:


100 Besucher
das komplette Konzert – geschützte Werke
Eintritt pro Person 10,-- €
U-Musik (E-Musik hat einen höheren Beitragssatz) 87,00 €


3 Besucher
1 Musikstück – geschütztes Werk
Eintritt pro Person ab 11.00 bis 20,00 €
U-Musik (E-Musik hat einen höheren Beitragssatz) 103,00 €



Sonderkonditionen wie die Kleinveranstalterverträge wurden ab 1998 nicht mehr abgeschlossen. Auf Druck von Seiten der Regierung gewährt seit damals die GEMA
Sonderkonditionen nach der „Missverhältnisklausel“.

Eine gute Sache, das Problem war (und es ist noch heute so) allerdings, dass die GEMA mich im Falle der Kultur-Werkstatt, trotz wiederholter „Bittgesuche“, nicht auf diese Möglichkeit aufmerksam machte.
Ein Künstler war der rettende Engel! Seit dieser Zeit erhält die Werkstatt verbilligte
Konditionen. Obwohl diese Regelung in der GEMA-Satzung steht, wird sie von der GEMA zum einen nur dann gewährt, wenn der Veranstalter das Glück hat davon in Kenntnis gesetzt zu werden und zum zweiten auch da nur, wenn die GEMA sich „großzügig“ zeigt.

Soviel zur Problematik für einen Kleinveranstalter. Es kann nach meiner Meinung nicht angehen, dass hier mit unterschiedlichen Maßstäben um nicht zu sagen willkürlich gehandelt wird. Das Gleichheitsprinzip wird in Deutschland, in vielen Bereichen des Rechts, sehr hoch gehalten. Nach meiner Meinung sollte, auch bei der GEMA, gleiches Recht für ALLE gelten.



Nun zu den Künstlern


Meine mühevolle Recherche im Internet, um der Berechnung von Tantiemen für die Künstler auf die Spur zu kommen, war völlig aussichts- und ergebnislos. Erst ein Künstler, der von seinen Bühnenauftritten lebt, konnte mir weiter helfen. Auch er bestätigte mir, dass er seine Kenntnisse erst im Laufe von „Jahren“ erworben hat. Die GEMA ist auf diesem Gebiet nicht sonderlich „mitteilsam“.


Hier nun die (mir geschilderte) zurzeit gültige, Berechnungsgrundlage für Tantiemen an die Künstler.
Die zwei wichtigsten Grundlagen:

1. GEMA-Bezirke – die GEMA teilt Deutschland in 12 Bezirke ein.
2. Anzahl der vom Künstler gemeldeten – eigenen Kompositionen


Berechnungsbeispiele:


Ein Künstler spielt eine Komposition in einem Bezirk in einem Monat 1 x = 1 Punkt
Ein Künstler spielt eine Komposition in einem Bezirk in einem Monat 20 x = 1 Punkt


Ein Künstler spielt eine Komposition in 12 Bezirken in einem Monat 1 x = 12 Punkte
Ein Künstler spielt eine Komposition in 12 Bezirken in 12 Monaten 1 x = 144 Punkte

Höchste zu erreichende Punktzahl

Diese Punktzahl ist der so genannte „ProFaktor“ – die Berechungsgrundlage für folgende Formel:


Punktzahl (MKZ) x 0,014 x 0,67 + 0,33 = 0,339 pro Konzert im Jahr x 4 € = 1,356 €
Punktzahl (MKZ) x 0,014 x 0,67 + 0,33 = 0,339 pro Konzert im Jahr x 8 € = 2,71 €


Der „Wert“ einer Komposition hängt von verschiedenen Kriterien ab (GEMA gemeldet -
ohne CD – mit CD – Rundfunk – Fernsehen etc.).Eine genaue Wertangabe konnte ich nicht erfahren! Zurzeit werden, anscheinend für Kompositionen ohne CD ca. 4 € und mit CD ca. 8 € angesetzt.


… und nun ein kleines Rechenbeispiel, das die Problematik deutlich macht


Ein Künstler spielt auf 60 Konzerten im Jahr in einem GEMA-Bezirk eine Komposition und erhält maximal
ohne CD ca. 81,36 €
mit CD ca. 162,60 €


In diesem Falle haben 60 Kleinveranstalter, in der Größe der Sonthofer Kultur-Werkstatt im Jahr ca. 5220.-- € an die GEMA entrichtet! Dieser Betrag ist nach oben hin offen, je nach Größe des Veranstaltungsraumes.


Lohnend wird diese Geschichte für Künstler, die Konzerte mit ausschließlich eigenen Stücken bestreiten. Das lässt sich, wenn die Formel bekannt ist, gut hochrechnen.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Künstler über eine genaue Buchhaltung verfügt, andernfalls verschwinden seine Tantiemen im großen „GEMA-Topf“ und kommen in erster
Linie ein paar Großverdiener zu gute.
Und noch eine „Kuriosität“: Wenn ein Künstler, sprich ein GEMA-Mitglied, eine detaillierte Aufschlüsselung seiner Tantiemen verlangt, muss er dafür „Bearbeitungskosten“ bezahlen.

Soviel zur Solidarität mit den Mitgliedern! Vergleichbares sollte sich ein Handwerker bei der Erstellung seiner Rechnung erlauben!
Im Gegenzug berechnet die GEMA bei nicht ordnungsgemäßen Meldungen von Veranstaltern einen 100-%igen Aufschlag.


Sicher gibt es noch so einiges diesen Ausführungen hinzuzufügen. Möglichkeit dazu erhalten Sie, wenn Sie das beigefügte Formblatt ausfüllen.

Ein glücklicher Zufall wollte es, dass ich Nina Zober, Leiterin des Theaters im Hinterhof in Buxtehude kennen lernte. Auch Sie hat einschlägige Erfahrungen mit der GEMA gemacht.
Frau Zober gelang es, das Interesse an dieser Problematik bei Frau Dr. Martina Krogmann, Mitglied des Deutschen Bundestages und Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu wecken, die ihrerseits bereits die Rechtsabteilung im Kanzleramt informierte.
Der Boden für eine öffentliche und politische Auseinandersetzung mit der GEMA ist bereitet.
Nun müssen die Künstler und die Veranstalter von ihrem Recht gebrauch machen, eine breit angelegte Petition bei der Bundesregierung einzureichen, damit diese tätig werden kann und muß.

Inhalt der Petition:
Künstler, Veranstalter, Kulturvereine etc. beantragen

Genaue und für jeden verständliche Geschäftsbedingungen
Größtmögliche Transparenz
Änderung der Beitragberechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter
Offenlegung und Vereinfachung der Berechnungsgrundlagen zur Auszahlung der Künstlertantiemen,
Änderung der Inkasso-Modalitäten
Wenn Ihnen/Euch auch daran gelegen ist, in Sachen GEMA zu einem guten Miteinander zu kommen, bei dem Künstler und Veranstalter gleichermaßen zu ihrem Recht kommen, dann bitte ich Sie/Euch das Formblatt auszufüllen und bis spätestens 30.09.2008

an die:
Sonthofer Kultur-Werkstatt GmbH – Altstädter Str. 7 – 87527 Sonthofen
zu faxen: 08321-68793 oder per Post zu schicken (Mail ist nicht ausreichend da die Unterschrift von Nöten ist).
Oder an:
Theater im Hinterhof / Schule für Gesang und Schauspiel A Cappella
Leitung: Nina Zober - Hauptstrasse 34 - 21614 Buxtehude


Außerdem bitten wir Euch/Sie diesen Brief an bekannte Künstler und Veranstalter weiter zu reichen. Der Erfolg hängt davon ab, wie groß die Resonanz ist. Denn nur so, wird der „Leidensdruck“ deutlich – Gemeinsam sind wir stark! –

Sonthofen, den 15.08.2008


Monika Bestle
Sonthofer Kultur-Werkstatt GmbH