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Jörg Endisch Erstellt am: 17.11.2005 13:20 Uhr   Titel: GEMA für Cover-Songs auf Band-Webseiten
ich möchte gerne nochmal das Thema Gema-Gebühren für Songs auf Webseiten von Coberbands aufnhemen (siehe auch Beitrag "Gema-Gebühren"

Ich habe mich bei der Gema erkundigt. es gibt für sog. Coverbands einen speziellen Tarif für die Präsentation von Songs im Internet. (siehe http://www.gema.de/kunden/industrie/internet/coverbands.shtml#4 )

Die Songs dürfen nicht "download"-bar sein, d.h. man muss irgendein "streaming" format wählen. Die Seite darf keinen gewerblichen Aspekt haben, da sonst ein anderer (teurer) Tarif gilt, d.h. es darf z.B. die CD nicht per Email bestellbar dargestellt sein, es muss eine klare Abgrenzung gegen sog. "Mailorder" per Internet vorhanden sein.

Es muss eine Meldung der Titel an die Gema über ein Formular erfolgen (s.o.), 50% der Songs dürfen im Jahr ausgetauscht werden.

Alles in allem doch durchschaubar, aber für Bands ohne großes Management nicht unbedingt hilfreich.

In vielen Beiträgen im Netz sehe ich, dass die GEMA nur widerwillig Auskunft dazu gibt und offensichtlich auch nur mit Hinweisen auf die Tarife. Technische Auskünfte sind wohl gar nicht drin. Naja.

Wenn man sich nun zu einer Meldung und Präsentation gemäß GEMA Tarif für Coverbands durchgerungen hat, geht es erst los. Wie stelle ich denn nun eine Hörprobe so auf meine Seite, dass sie "nicht downloadbar" ist?

Eine Flashdatei (.swf) und -Anwendung bringt man einigermaßen hin und ein download über die rechte Maustaste oder andere "einfache" Mittel ist nicht offensichtlich. Aber ein Blick in den Quelltext verät den Namen und Standort der swf-Datei, die dann leicht herunterzuladen ist.

Ähnliches gilt für .asx oder .wmx Dateien.

Mein Provider bietet einen rstp-Server für real-audio an, da sieht es etwas besser aus, aber ganz genau ist es auch nicht klar. real-audio ist dafür auch nicht weit verbreitet und den kostenlosen player mit 12 MB lädt sich nicht gerne jeder user runter.

Also alles in allem nicht einfach zu realisieren.

Aber was heißt denn nun genau "nicht downloadbar" im Sinne der GEMA? Vielleicht hat jemand einen Tip?